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Ostern und Corona: Was ist erlaubt? Wie wird Ostern während Corona dieses Jahr ablaufen? Wir haben die Regeln in NRW, Hessen und Niedersachsen zusammengefasst.
Ostern und Corona: Was ist erlaubt? Wie wird Ostern während Corona dieses Jahr ablaufen? Wir haben die Regeln in NRW, Hessen und Niedersachsen zusammengefasst.

Die Bundesregierung hat am 23.3.2021 neue Beschlüsse für die nächsten Wochen und für Ostern vorgestellt. Bereits einen Tag später rudert die Regierung teilweise wieder zurück. Worauf muss geachtet werden und was ist erlaubt? Wir verraten Euch, welche Regeln für NRW, Hessen und Niedersachsen gelten. Sprich, wo was erlaubt ist!

Bundesweit gilt, dass Menschen in der Öffentlichkeit 1,5 Meter Abstand halten müssen, sofern es möglich ist. Ausnahmen gelten hier jedoch für Familie oder Menschen, die mit im eigenen Haushalt wohnen.

Der Lockdown wird bis zum 18.4.2021 verlängert. Das bedeutet, dass private Treffen für zwei Haushalte mit insgesamt maximal fünf Personen erlaubt sind. Dabei sind Kinder bis 14 Jahre nicht inbegriffen und Paare gelten als ein Haushalt.

Zudem gilt vom 1.4. bis einschließlich zum 5.4.2021 ein Ansammlungsverbot.

Dadurch bleiben natürlich auch zu Ostern alle Kirchen geschlossen. Als Alternative dazu gibt es mittlerweile aber einige Online-Gottesdienst-Angebote, wie wir bereits berichteten!

Aber welche Corona-Regeln gelten in der Ww-Region?

In der Ww-Region gelten die bundesweiten Beschlüsse vom 23.3.2021. Das heißt, Ostern wird in diesem Jahr noch strengeren Auflagen unterliegen als im vergangenen Jahr.

Zunächst war geplant, den Gründonnerstag und Ostersamstag in diesem Jahr zu Ruhetagen zu machen. Das bedeutet, dass der Einzelhandel an diesen beiden Tagen geschlossen sein sollte. Dieser Beschluss wurde am 24.3. von Bundeskanzlerin Angela Merkel zurückgenommen!

Angela Merkel übernimmt hier die volle Verantwortung. Nachdem es Kritik bezüglich dieses Beschlusses gab, ruderte die Kanzlerin zurück und stoppt nun die geplante Osterruhe. Die Bundeskanzlerin räumt ein, dass die Idee in der Kürze der Zeit nicht umsetzbar gewesen sei.

Des Weiteren sind Urlaubsreisen bundesweit und im eigenen Bundesland untersagt. Zwar darf man zu Ostern die Familie besuchen. Jedoch gelten auch hier die Kontaktbeschränkungen. Zu Auslandsreisen rät die Bundeskanzlerin dringend ab und erinnert an die Quarantäne-Pflicht bei einer Rückkehr aus Risiko-Gebieten.

Ab einer Inzidenz über 100 kommt die Notbremse, also eine Verschärfung der Lockdowns. Darunter fällt eine mögliche Ausgangssperre, weitere Kontakbeschränkungen und die Schließung von Geschäften.

Ostern und Corona: Was ist erlaubt? Alleine einen Oster-Spaziergang machen ist überall erlaubt. Einen anderen Menschen dabei treffen und sich Unterhalten auch. Am Sichersten ist auch das mit dem entsprechenden Abstand. | (c) Klimkin auf Pixabay
Ostern und Corona: Was ist erlaubt? Alleine einen Oster-Spaziergang machen ist überall erlaubt. Einen anderen Menschen dabei treffen und sich Unterhalten auch. Am Sichersten ist auch das mit dem entsprechenden Abstand. | (c) Klimkin auf Pixabay

Ostern in NRW zu Corona-Zeiten

Die traditionellen Osterfeuer finden auch dieses Jahr nicht statt. Auch auf Picknicks oder Grillen in der Öffentlichkeit muss weiterhin verzichtet werden. Für den privaten Bereich gilt der Appell, soziale Kontakte zu reduzieren, weiterhin.

Armin Laschet, Ministerpräsident von NRW, kündigte am 23.3.2021 an, die bis dato eingeführten Öffnungsschritte von Geschäften zurückzunehmen. Mit dem Motto »Wir bleiben zuhause« appelliert Laschet an die Menschen, nicht zu verreisen und auf Familien-Besuche zu verzichten.

Ostern und Corona: Was ist erlaubt in NRW, Hessen und Niedersachsen? Spazierengehen als Paar ist überall gestattet | (c) Mable Amber auf Pixabay
Ostern und Corona: Was ist erlaubt in NRW, Hessen und Niedersachsen? Spazierengehen als Paar ist überall gestattet | (c) Mable Amber auf Pixabay

Ostern und Corona in Hessen

Auch in Hessen gelten die bundesweiten Beschlüsse. Ministerpräsident Volker Bouffier verteidigt die neuen Corona-Maßnahmen. Die bisher eingeleiteten Öffnungsschritte seien derzeit nicht weiter möglich. Auch wird es Einkäufe mit einem vorher vereinbarten Termin zunächst nicht mehr geben.

Der hessische Ministerpräsident verteidigt den Rückzug von Kanzlerin Merkel betreffend der Osterruhe: „In einer solchen Situation, in der viele Fragen nicht beantwortet werden können, ist es aus meiner Sicht richtig, dann nicht an dieser Absicht festzuhalten.

Ab dem 29.3.2021 treten die bundesweiten Verordnungen in Hessen in Kraft. Weiterhin öffnen dürfen Zoos, botanische Gärten und Museen unter freiem Himmel. Ebenso bleiben Buchläden, Gartenmärkte und körpernahe Dienstleistungen inzidenzunabhängig offen.

Das gilt in Niedersachsen für Ostern

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil ruft die Bevölkerung dazu auf, sich dringend an die Bund-Länder-Beschlüsse zu halten. Er weiß, dass man den Menschen damit viel abverlange.

Weil sagt auch: „Aber wir haben damit die Chance, den dynamischen Anstieg der Fallzahlen zu durchbrechen, Zeit zu gewinnen und durch intensive Testangebote schrittweise zu mehr Normalität zurückzukehren.“

Nach Ostern beginnt in Niedersachsen und auch bundesweit die intensive Phase der Testung. Während der Ruhetage über Ostern bleiben die Impf- und Testzentren geöffnet.

Ostern und Corona: Was ist erlaubt in NRW, Hessen und Niedersachsen? Bei Regelverstößen muss die Polizei einschreiten. | (c) Alexas auf Pixabay
Ostern und Corona: Was ist erlaubt in NRW, Hessen und Niedersachsen? Bei Regelverstößen muss die Polizei einschreiten. | (c) Alexas auf Pixabay

Mit welchen Strafen muss gerechnet werden?

Das ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich gilt aber, dass in ganz Deutschland die Menschen erst einmal ermahnt werden, die versehentlich etwas falsch gemacht haben.

Sollten aber Partys gefeiert werden oder andere bewusste Regelverstöße vorfallen, ist die Polizei angewiesen einzuschreiten und es muss zum Teil mit drastischen Strafen gerechnet werden.

bis zu 25.000 Euro Bußgeld!

So können zum Beispiel Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen, die gegen die geltenden Regeln verstoßen, in Hessen zu einer Geldstrafe von 200€ führen. Auch Niedersachsen hat in diesen Fällen eine Strafe von 200 – 400€ pro Person beschlossen.

In NRW muss man bei solchen Erstverstößen ebenfalls mit einer Geldstrafe in dieser Höhe rechnen – in besonders schweren Fällen können die Strafen verdoppelt werden und in Wiederholungsfällen sogar bis zu 25.000 Euro Bußgeld verhangen werden.

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Von Kira Reinecke

Ich bin Kira Reinecke, 24 Jahre alt. Nach meinem Abitur im Jahr 2015 begann ich eine Ausbildung zur Bankkauffrau, die ich im Januar 2018 erfolgreich abschloss. Bis Oktober 2018 arbeitete ich anschließend als Referentin im Marketing und als Assistentin der Direktion Vorstandsstab. Seit Oktober 2018 studiere ich Medienwissenschaften an der Universität Paderborn. Aktuell bin ich beim Wildwechsel als Online-Redakteurin tätig.

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