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Das Journalistenzentrum Deutschland sieht die einstweilige Verfügung des Hamburger Landgerichts vom 10.07.2012 gegen die Zeitschrift Titanic als satirefeindlich und somit als Angriff auf die Presse- bzw. Satirefreiheit.

Das Satiremagazin hat auf dem Titelblatt das Abbild des Papstes Benedikt XVI mit einem gelben Fleck auf seiner Soutane abgebildet und mit der Schlagzeile „Die undichte Stelle ist gefunden“ betitelt. Das Landgericht Hamburg begründete die einstweilige Verfügung mit einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Papstes.

Die im Journalistenzentrum Deutschland organisierten Berufsverbände DPV und bdfj kritisieren diese Entscheidung und sehen hier keine Verletzung der religiösen Gefühle von Katholiken. Als Person des öffentlichen Lebens muss sich auch der Papst einer karikierten Fotomontage stellen. Ein Magazin wie Titanic darf nicht in seiner Meinungs- bzw. Satirefreiheit beschnitten werden.

Die sogenannte Öffentlichkeitssphäre betrifft das Wirken einer Person in der Öffentlichkeit, einem Bereich, in den sich diese Person ganz bewusst hineinbegeben hat. Dies ist beim Papst als öffentliche Person der Fall, so die Sichtweise des Journalistenzentrum Deutschland. Die Berufsverbände ermuntern das Magazin Titanic, die Entscheidung des Landgerichts Hamburg nicht hinzunehmen.

» [ Das Magazin ]

Von Maria Blömeke

Ehemaligen Ww-Redakteurin

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