4.7/5 - (4 votes)

 Lesedauer: 4 Minuten
Homeoffice
Homeoffice während Corona: Was ist erlaubt und was nicht?

Durch das Coronavirus arbeiten momentan viele Arbeitnehmer von zuhause aus. Für viele bedeutet das zum ersten Mal Homeoffice. Dabei stellen sich einige Fragen wie zum Beispiel: Wie sehen gute Texte aus dem Homeoffice eigentlich aus? Dazu haben wir in einem anderen Artikel nützliche Tipps und Tricks! Andere, sogar rechtlich relevante Fragen sind zum Beispiel: Wann muss ich erreichbar sein? Gibt es eine Dokumentationspflicht und wie strikt muss die Arbeit vom Privaten getrennt werden? Die SRH Fernhochschule hat sich mit diesem Thema beschäftigt und Prof. Dr. Simon A. Fischer, Professor für Wirtschaftsrecht, dazu befragt. In einem anderen Artikel haben wir übrigens bereits – zusammen mit dem Fachanwalt Christina Mische – die aktuelle rechtliche Situation für Livestreams erklärt.

Darf der Arbeitgeber Homeoffice anordnen?

Eigentlich darf der Arbeitgeber nicht einseitig Arbeit im Homeoffice anordnen. Allerdings haben das die Gerichte bisher nur für »normale« Umstände entschieden. Der Grund dafür war vor allem, dass der Arbeitnehmer dadurch den sozialen Kontakt zu den Kollegen verlieren könnte.

In der jetzigen Situation muss man das allerdings anders bewerten, denn der persönliche Kontakt sollte momentan ohnehin nur stattfinden, wenn er notwendig und unvermeidbar ist, wie in Krankenhäusern oder Supermärkten. Hinzu kommt, dass die Zeit im Homeoffice auf wenige Wochen begrenzt sein dürfte. Somit gehe ich davon aus, dass der Arbeitgeber das aktuell darf.

Home Office ©Alberto Grosescu/AdobeStock
Was ist beim Home Office erlaubt und was nicht? | ©Alberto Grosescu/AdobeStock

Homeoffice während Corona: Kann der Arbeitgeber die Verwendung des privaten PCs fordern?

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel zu stellen und damit auch den dienstlichen Computer. Es gibt allerdings viele Mitarbeiter, die gerne mit ihren eigenen Geräten arbeiten, da ihnen diese vertrauter sind. Das nennt man BYOD (bring your own device). So zu arbeiten ist möglich, datenschutzrechtlich allerdings kritisch zu sehen und verlangen kann es der Arbeitgeber nicht.

Anforderungen an den Arbeitsplatz zuhause

Auch zuhause sollten, sobald ein Computer bzw. Laptop verwendet wird, die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen eingehalten werden. So müssen die Bildschirme leicht dreh- und neigbar sein, es muss eine vom Laptop getrennte Tastatur eingesetzt werden und so weiter.

Sollten die Mitarbeiter nur mit einem Laptop ausgestattet sein, sollte hier auf Dauer nachgebessert werden.

Homeoffice
Homeoffice während Corona: Wie sieht es mit der Erreichbarkeit im Homeoffice aus?

Erreichbarkeit im Homeoffice

Man sollte während der auch sonst üblichen Arbeitszeiten erreichbar sein. Auch wenn der Arbeitnehmer nun von zuhause arbeitet, unterliegt er dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Geht das nicht durchgängig, weil zum Beispiel aufgrund der KITA- und Schulschließungen Kinder zu betreuen sind, sollte man sich bemühen, eine Absprache mit dem Arbeitgeber zu treffen, zu welchen Zeiten man verlässlich erreichbar ist.

Wie viel Dokumentation muss sein?

Es gibt, auch für Arbeitnehmer, (noch) keine gesetzliche Pflicht, die Arbeitszeit ab der ersten Minute zu dokumentieren. Allerdings ist es sicherlich ratsam, das im Homeoffice selbst zu tun, zum Beispiel um später eine Argumentationsgrundlage zu haben, falls der Arbeitgeber anzweifelt, dass ich auf meine Stunden gekommen bin.

Darf der Arbeitgeber kontrollieren?

Ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber nicht in dessen Wohnung. Auch eine Arbeitszeitüberwachung zum Beispiel durch das Auslesen von Verkehrsdaten ist nicht zulässig. Natürlich kann der Vorgesetzte sich aber trotzdem hin und wieder telefonisch melden und den Arbeitsstand einer Plausibilitätsprüfung unterziehen.

Home Office während Corona
Homeoffice während Corona: Auf was muss man achten, wenn man von zuhause aus arbeitet?

Schnell noch was im Haushalt erledigen oder lieber doch nicht?

Während der Arbeitszeit sind private Tätigkeiten eigentlich tabu, denn Arbeitszeitbetrug ist ein Kündigungsgrund und sogar strafbar. Allerdings hat man im Büro genauso wie während der Arbeit zuhause das Recht, die Arbeit im Rahmen von Pausen zu unterbrechen. Da sollte das Aufhängen der Wäsche eigentlich drin sein. Wenn man flexible Arbeitszeit hat, kann man die Zeit schließlich auch hinten dranhängen.

Quelle: SRH Fernhochschule – The Mobile University

Die staatlich anerkannte SRH Fernhochschule – The Mobile University ist spezialisiert auf berufsbegleitendes Online-Studium. Als Qualitätsführer im Fernstudium bietet sie seit über 20 Jahren ein flexibles und höchst individuelles Studium parallel zu Beruf, Ausbildung oder Familie. Die persönliche Betreuung und zahlreiche Mobile-Learning-Elementen ermöglichen ein orts- und zeitunabhängiges Studium, das sich optimal in jede spezifische Lebenssituation integrieren lässt.

Ihr Studienangebot umfasst 31 Bachelor- und Master-Studiengänge sowie Hochschul-zertifikate in den Bereichen Wirtschaft & Management, Psychologie & Gesundheit und Naturwissenschaft & Technologie. Derzeit sind an der Hochschule, die 2019 und 2020 zur beliebtesten Fernhochschule Deutschlands gewählt wurde, über 5.400 Studierende immatrikuliert.

» Internet: https://www.mobile-university.de

Von Pressemeldung

Unter diesem Profil veröffentlichen wir an uns gesendete und weitgehend unbearbeitete Pressemitteilungen

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.