4.9/5 - (7 votes)

 Lesedauer: 5 Minuten
Live-Streaming - Wie ist die Rechtslage bei Live-Streaming und Online-Events?
Rechtslage bei Live-Streams und Online-Events im Internet?

Das kulturelle und öffentliche Leben verlagert sich aufgrund der Corona-Krise immer mehr in die digitale Welt, Künstler streamen mittlerweile hauptsächlich Online-Events. Dabei kommen jedoch einige rechtliche Fragen auf. Nachfolgend werden diese von Christian Mische, Rechtsanwalt für IT-Recht und Urheber- und Medienrecht, zusammenfassend beantwortet.

Dürfen Musiker im Internet Konzerte streamen? Sprich, wie ist die Rechtslage bei Live-Streams u.ä.?

Selbstverständlich sind Streams nicht verboten, aber eben an Voraussetzungen gebunden. Zum einen kann eventuell eine Rundfunklizenz erforderlich sein und zum anderen darf man die Lizenzanmeldung bei der GEMA nicht vergessen. Zudem müssen die geltenden Gesetze, allen voran der Jugendschutz und die journalistischen Sorgfaltspflichten, eingehalten werden.“

Wie ist die Rechtslage bei Live-Streams und Online-Events? | Christian Mische, Anwalt für Medienrecht, hat für uns rechtliche Fragen zum Thema Online-Events und Livestreams beantwortet.
Wie ist die Rechtslage bei Live-Streams und Online-Events? | Christian Mische, Anwalt für Medienrecht, hat für uns rechtliche Fragen zum Thema Online-Events und Livestreams beantwortet.

 

Was gibt es zu beachten? Zum Beispiel in Bezug auf das Thema Rundfunk-Gesetze?

„Im Normalfall würde ich jetzt die Regeln des Rundfunkstaatsvertrags erklären. Streaming mit redaktionellen Inhalten, mehr als 500 erreichbaren Zuschauern und einem Sendeplan benötigen nach den eigentlich geltenden Regeln eine Rundfunklizenz. Das ist aber aktuell ausgesetzt. Aufgrund der Veränderung der Medienlandschaft sind ohnehin Änderungen geplant und ab Herbst 2020 wäre erst ab im Monat durchschnittlich 20.000 erreichten Zuschauern eine Lizenz erforderlich gewesen.

Nun geht es aber um die aktuell richtig Verhaltensweise während der »Corona-Krise«. Die Landesmedienanstalten haben sich auf ein
pragmatisches Vorgehen beim Live-Streaming von kulturellen und ähnlichen Inhalten verständigt.

Die Landesmedienanstalten stellen zunächst bis zum 19. April 2020 sicher, dass solche Streams ohne komplizierte Verfahren angeboten werden können. Es reicht nun vorerst eine einfache Anzeige bei der Landesmedienanstalt des eigenen Bundeslandes aus. In dieser formlosen Anzeige müssen die folgenden Daten enthalten sein:

  • Wer: Name und Adresse der Einrichtung, Kontaktdaten des Verantwortlichen
  • Was will man übertragen: Was ist inhaltlicher Gegenstand Ihres Live-Streams? Um welche Veranstaltungen / Angebote geht es?
  • Wie werden diese Inhalte dargestellt: Feste Kamera oder mehrere Kameras? Sind redaktionelle Elemente, wie Anmoderation, Interviews etc. geplant?

 

Mit dieser Anzeige ist eine sofortige Übertragung möglich! Gebühren entstehen dafür keine.“

Wie gestaltet sich das bei Comedians oder DJs?

„Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für Comedians und DJs, also für alle kulturellen live-Streaming-Angebote. Bis zunächst zum 19. April gilt die einfache Anzeigepflicht.

Je nach Entwicklung und Dauer der Infektionsschutzmaßnahmen erwarte ich, dass diese Regelung dann auch verlängert werden würde. Wenn dann im Herbst die neue Regelung mit einem Grenzwert von 20.000 Zuschauern in Kraft tritt, gilt dann für alle Streams unter 20.000 Zuschauern auch die aktuell geltende Anzeigepflicht. Für eine Rundfunklizenz würden Gebühren entstehen.“

Und was ist hinsichtlich der GEMA zu beachten?

„Anlässlich der Corona-Krise hat sich auch die GEMA auf ihrer Webseite geäußert und die wichtigesten Fragen nochmal klargestellt.

Livestreaming über Social Media Plattformen ist in den Lizenzverträgen mit den jeweiligen Plattformen bereits enthalten, insoweit ist eine
Einzellizenzierung von Livestreams durch den Künstler oder DJ, die auf diesen Plattformen erfolgen, nicht notwendig. Die GEMA nennt ausdrücklich die Plattformen YouTube, Facebook, Twitch und Twitter.

Erfolgt das Streaming jedoch über eine eigene Webseite und enthält Musik aus dem Repertoire der GEMA, so muss muss ein Tarif dafür bei der GEMA gebucht werden. Der Comedian, der gar keine Musik nutzt oder Musik nutzt, die gemafrei ist, muss auch dann keine Gebühren an die GEMA zahlen.“

Wie ist die rechtliche Situation, wenn man sich wie einige Italiener mit zwei Turntables auf den Balkon setzt und Musik von anderen Leuten aus seinem Zimmer nur für die Nachbarn abspielt, aber nicht im Web streamt?

„Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Aufführung für die Öffentlichkeit handelt oder man nur für sich alleine auf dem Balkon Musik macht und die Nachbarn belästigt. Die Szene in Italien schien aber eher ein öffentliche Musikaufführung zu sein. Somit wäre die Lizenzgebühr an die GEMA zu zahlen.

Die GEMA will jedoch während der Corona-Krise auch für Härtefälle ansprechbar sein. Es nicht ausgeschlossen, dass man für eine gute Aktion auch bei der GEMA auf ein offenes Ohr trifft, wenn man vorab Kontakt aufnimmt.“

Einige Leute erzählen, dass keine GEMA-Gebühren fällig werden, wenn man sein Konzert oder sein DJ-Set auf Youtube hochlädt. Ist das dann der sichere Weg, sofern es sich dabei nur um bei der GEMA angemeldet Musik handelt?

„Ja, das ist ein guter Weg. Die GEMA betont selbst, dass diese Musiknutzung durch die Vereinbarungen mit den Plattformen abgedeckt ist. Jedoch wollen die Plattenlabels auch noch etwas vom „Kuchen“ abhaben. Dazu aber später mehr in diesem Interview.

Vorsicht ist jedoch geboten, wenn man Originalmusik verunstaltet und dann der Urheber wegen Entstellung seines Werkes Ansprüche geltend macht.“

Und wie sieht die Sache aus, wenn man alles aufnimmt und dann entweder auf Facebook, Instagram, Twitter, Youtube oder der eigenen Website postet?

„Bei der Nutzung auf den -Plattformen ist die Nutzung durch die Verträge der Plattformen mit der GEMA abgedeckt. Da spielt es dann keine Rolle, ob es sich um einen live-Stream oder um Material handelt, das on-Demand zur Verfügung steht.

Bei der Bereitstellung auf der eigenen Webseite ist der entsprechende GEMA-Tarif zu buchen.

Kurz zusammengefasst: Während der Corona-Krise ist Streaming auf Facebook und YouTube kein Problem: Anzeige an die zuständige Landesmedienanstalt und loslegen! Wer nur einmalig und ohne jegliche Programmplanung etwas sendet bzw. live-streamt oder keine 500 Zuschauer erreicht, muss keine Anzeige an seine Landesmedienanstalt machen.“

Was ist mit den Plattenlabels? Wer ist die GVL?

„Die Plattenlabels und ausübenden Künstler werden durch die GVL vertreten. Die GVL ist die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten. Das ist auch eine Vewertungsgesellschaft wie die GEMA. Die GEMA vertritt die Texter und Komponisten, die GVL die Tonträgerhersteller und ausübenden Künstler. 

Wie verhält sich die GVL beim Streaming?

„Da die GVL aber die Tonträgerhersteller vertritt, redet sie nur dann mit, wenn Tonträger benutzt werden. Für live auftretende Musiker oder Comedians spielt sie daher beim Streaming keine Rolle. Sie ist nur relevant, wenn Musik aus der „Konsereve“ gespielt wird.“

Was passiert, wenn ein DJ ein live-Streaming macht oder Musik abspielt?

„Die GVL macht dazu keine konkreten Angaben. Es gibt dafür bei der GVL auch keinen konkreten Tarif. Im Rahmen des Streamings wird die GVL nach meiner Einschätzung die Rechtslage vergleichbar der GEMA sehen, da sie sonst die Plattformen gar nicht in Anspruch nehmen könnte.

Ein DJ-live-Stream funktioniert daher nicht immer. Automatische Systeme erkennen dann die Musik und der Stream wird unterbrochen oder eine spätere Speicherung gelöscht. Veranlasser dieser Maßnahmen sind im Regelfall die Plattenlables. Der Stream oder die Speicherung auf der Plattform wird durch einen vorhanden „Uploadfilter“ erkannt und dann verhindert. Die Plattenlabels wollen aus nachvollziehbaren Gründen verhindern, dass ihre Tonträger im Rahmen von gespeicherten Videos genutzt werden.

Für Youtube gilt das so jedoch eher nicht, da einige Plattenlabels mit Youtube Vereinbarungen geschlossen haben und dafür dann an den Werbeeinnahmen beteiligt werden. Es gibt jedoch auch auf YouTube Ausnahmen. Statt auf YouTube zu streamen kann man jedoch mit der Aktivierung der Monetarisierung (Werbung wird eingeblendet) das Video hochladen. Es wird dann automatisch darauf geprüft, ob es Rechte verletzt. Ist das nicht der Fall, wird es veröffentlicht und das Plattenlabel an den Werbeeinnahmen beteiligt.“

Vielen Dank für die Beantwortung unser Fragen. Wir wissen, dass es sich hierbei nicht um eine vollständige Rechtsberatung handelt, sondern nur um einige Tipps und Hinweise. Wie erreichen unsere Leser Sie, wenn sich sich individuell beraten lassen wollen?

„Trotz Corona-Krise bin ich in meiner Kanzlei (www.anwalt-mische.de) per Telefon (05676 3879 5110) und E-Mail (mail@anwalt-mische.de) erreichbar und bearbeite alle Beratungsanfragen gerne.“

 

Eure Live-Streams oder Video-Gigs bei uns im Terminator!

Wo wir gerade beim Thema Livestreams sind: Falls auch ihr Künstler seid, die der aktuellen Krise mit Livestream-Konzerten trotzen, könnt ihr das nicht nur in unserem Terminator (klick!) mit unserer extra neu angelegten Event-Kategorie „Online-Event“ machen, wir teilen euren Stream auch gerne auf Facebook! Schickt uns einfach die genaue Adresse des Streams ein paar Infos und dann klappts!

 

Links zum Thema Rechtslage bei Live-Streams:

» Rechtslage bei Live-Streams? Kontakt Christian Mische: www.anwalt-mische.de, Telefon (05676 3879 5110) und E-Mail (mail@anwalt-mische.de)

» Die Medienanstalten.de Thema Live-Streams

» Gema zum Thema Live-Streams von Veranstaltungen

 

Weitere Online- & Streaming Auftritte

» Alle Live-Streams, Online-Events etc. anzeigen!

Ein Gedanke zu „Wie ist die Rechtslage bei Live-Streams und Online-Events?“
  1. Super Zusammenfassung der rechtlichen Lage – vielen Dank dafür. Hätte ich das gleich gefunden, wäre mir 3 Stunde Recherche erspart geblieben.

    ABER ein Frage bleibt: wie verhalten sich die automatischen Algorithmen von YouTube wenn ich bspw. ein DJ-Set aus einem Club LIVE streame, der GEMA-Mitglied ist? Ich muss natürlich gewährleistet sein, dass der Stream durchgehend läuft.

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.