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Hombressen – In einer Freizeitgeflügelhaltung im Hofgeismarer Stadtteil Hombressen ist bei Gänsen der Vogelgrippevirus H5-N2 nachgewiesen worden. „Wir mussten 40 der 90 vorhandenen Tiere töten und haben eine Überwachungszone von einem Kilometer rund um die betroffene Haltung ausgewiesen“, informiert Vizelandrätin Susanne Selbert.

Die 50 Tauben des Halters können am Leben bleiben – sie dürfen allerdings nicht ins Freie. Selbert: „Die entsprechenden Voraussetzungen wie eine abgeschlossene Freiluftvoliere und eine Überdachung sind in der Haltung gegeben“. Vom Überwachungsgebiet in Hombressen sind weitere 39 Geflügelhalter mit 783 Tieren betroffen.

Der Nachweis des Vogelgrippevirus war erfolgt, weil der in einem Geflügelzuchtverein engagierte Halter einige seiner Tiere auf einer Geflügelmesse in Leipzig ausstellen wollte. Für die Messe war der Nachweis erforderlich, dass keine Erkrankung vorliegt. „Eine Tupferprobe, die vom Landesbetrieb Hessisches Landeslabor in Gießen untersucht wurde, ergab eine Infizierung mit dem Influenza A-Virus“, erläutert Selbert. Nach der Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems, dass es sich um den Erreger H5-LPAI handelt, hat das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises die Haltung sofort gesperrt. Selbert: „Wir haben noch Glück im Unglück, da es sich um die niedrigpathogene Variante handelt und wir haben daher die Überwachungszone nur auf einen Kilometer Radius festlegen mussten“. Um die Tötung der 40 Tiere (11 Gänse, 25 Enten und vier Hühner) der betroffenen Haltung „kamen wir allerdings nicht herum“, so die Vizelandrätin weiter. Selbert appelliert an die Geflügelhalter im Überwachungsgebiet in Hombressen „Ruhe zu bewahren und die Amtstierärzte in ihrer Arbeit zu unterstützen“. In allen Haltungen in Hombressen werden jetzt Proben genommen, um so auszuschließen, dass noch andere Haltungen betroffen sind.

Das Veterinäramt des Landkreises halte sich bei seinem Vorgehen streng an den Maßnahmenkatalog des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und stimme das weitere Vorgehen eng mit der Task-Force Tierseuchenbekämpfung beim Regierungspräsidium Kassel ab.

Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Influenza A-Viren ausgelöst wird. Bei Nachweis der Vogelgrippe wird rund um die betroffene Haltung eine Überwachungszone von einem Kilometer Radius bei niedrigpathogenen Fällen und einen Sperrbezirk von drei Kilometern bei hochpathogenen Fällen eingerichtet. In der Überwachungszone und im Sperrbezirk darf kein Geflügel transportiert werden. Die Tiere müssen in diesen Zonen in überdachten Gehegen gehalten werden und dürfen nicht ins Freie. Die Tiere der betroffenen Haltung müssen getötet (gekeult) werden. Die Gefahr, dass sich ein Mensch mit dem Vogelgrippe-Virus H5N1 ansteckt, ist in Europa sehr gering.

Zur Information der Bevölkerung und der Geflügelhalter in der Region Hofgeismar hat der Landkreis ein Info-Telefon eingerichtet, das unter der Nummer 0561/1003-3300 zu erreichen ist.

Quelle: Stadt Kassel / Bild: (c) HessennewsTV

Von Hessen News TV

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