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Wer sich entschließt, durch einen Neubau oder durch Umbaumaßnahmen Wohnraum für Studierende zu schaffen, kann auch in diesem Jahr unter gewissen Voraussetzungen Fördermittel in Anspruch nehmen. Darüber hinaus sind auch Zuschüsse für den Erwerb von Belegungsrechten an Bestandswohnungen möglich.

Die vom Land Hessen neu geförderten Wohnungen und Appartements für Studierende müssen auf die Dauer von 20 Jahren zweckgebunden vermietet werden. Und zwar zu Mieten, die dauerhaft unterhalb der ortsüblichen Mieten für studentischen Wohnraum bleiben.

Die Förderzuschüsse können je nach Grundstückswerten und Wohnungsgröße zwischen 13.750 Euro (geringer Grundstückswert) und 20.000 Euro (hoher Grundstückswert) je neu geschaffenem Studentenplatz betragen. Es sollten mindestens vier zusammenhängende Wohneinheiten für Studentisches Wohnen entstehen. Die förderfähige Wohnfläche beträgt bis zu 25 Quadratmeter je Wohneinheit, die Mindestgröße sollte 15 Quadratmeter nicht unterschreiten.

Ebenfalls förderungsfähig mit einmaligen Zuschüssen an die Hauseigentümer ist der Erwerb von Belegungsrechten für bestehende Wohnungen. Damit soll mehr Wohnraum für Geringverdiener geschaffen werden. Die Bestandswohnungen müssen frei und ohne andere Belegungsbindungen sein. Sie müssen zudem für die Dauer von zehn Jahren an Personen, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen, vermietet werden. Die Miete muss für die Dauer der Bindungszeit mindestens zehn Prozent unter der jeweiligen Vergleichsmiete liegen.

Interessenten für die Förderung im Kasseler Stadtgebiet können sich beim Bauverwaltungsamt unter der Telefonnummer 787 – 6114 oder im Internet unter www.wibank.de umfangreicher informieren.

Von Wildwechsel

Online-Redaktion des Printmagazin Wildwechsel. Wildwechsel erscheint seit 1986 (Ausgabe Kassel/Marburg seit 1994). Auf Wildwechsel.de veröffentlichen wir ausgewählte Artikel der Printausgaben sowie Artikel die speziell für den Online-Auftritt geschrieben wurden.

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