
(Münster) Die LWL-Kulturstiftung vergibt in diesem Jahr zu zwei Antragsphasen Fördermittel an Kulturschaffende aus der Region Westfalen-Lippe: Am Sonntag, dem 28.2.2021 endet die erste Frist, zu der Kulturprojekte vorgestellt werden können, die im Sommer 2021 oder im nächsten Jahr starten.
Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über alle eingegangenen Anträge im Mai dieses Jahres. Projekte, die 2022 beginnen, können in der zweiten Vergaberunde mit einem Antrag vorgestellt werden. Die Antragsfrist ist Dienstag, 31.8.2021, das Kuratorium tagt dazu im November dieses Jahres.
LWL-Kulturstiftung: Frühzeitige Einbindung “ratsam”
Bei Interesse an einer Projektförderung ist eine frühzeitige Einbindung der LWL-Kulturstiftung in die Projektplanung ratsam: Mit diesem Angebot unterstützt die Stiftung Projektmacherinnen und Projektmacher, um so notwendige Profilschärfungen, kulturelle Ausrichtungen oder Kooperations- und Finanzierungspartnerschaften in die Antragsentwicklung einzubeziehen.
Die inhaltlich-kulturfachliche Beurteilung und die Entscheidungen über die Förderungen trifft das Kuratorium der Stiftung in ihren Sitzungen. Grundsätzlich zeigt sich die Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) offen für Projekte aller Kultursparten und begrüßt Vorhaben mit überörtlichem und spartenübergreifendem Charakter sowie einem westfälisch-lippischen Bezug. Für beide Fristen – 28. Februar 2021 und 31. August 2021 – gilt der Poststempel.
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