Aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie wurde mit der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung) in der aktuellen Fassung die Durchführung sämtlicher Großveranstaltungen in Deutschland bis mindestens zum 31.08.2020 untersagt.
Absage der 72. Warburger Oktoberwoche vom 3.10. – 11.10.2020
Die Warburger Oktoberwoche in der Zeit vom 03. – 11.10.2020 liegt zwar außerhalb dieses Zeitraumes, ist aber unter den jetzigen und sicher auch noch weitaus länger geltenden Bedingungen, ebenfalls nicht durchführbar, da die Hygienebestimmungen und Abstandsregelungen auf dem Festgelände, in den Festzelten und in der Gewerbeausstellung, realistisch betrachtet, nicht eingehalten werden können.
Nach eingehender Prüfung und vielen Gesprächen und Abwägung der zu berücksichtigten Interessen hat sich die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Warburg GmbH in ihrer Sitzung am 26.05.2020 einstimmig dazu entschieden, die diesjährige 72. Warburger Oktoberwoche vom 03. Oktober 2020 bis zum 11. Oktober 2020 nicht stattfinden zu lassen.
Die Entscheidung ist den Verantwortlichen für die Durchführung der Warburger Oktoberwoche nicht leicht gefallen. Sie sind sich der sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verantwortung durchaus bewusst. In dieser bisher einzigartigen Situation müssen wir jedoch die sicher negativen wirtschaftlichen Auswirkungen aller Beteiligten gegenüber der Verantwortung für die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher und aller an der Durchführung der Festwoche beteiligten Vereine, der Schausteller, Aussteller und Händler, der Künstler, der Unternehmen, sowie der Polizei und der anderen Hilfskräfte in den Hintergrund stellen.
Solange es keine wirksamen Medikamente und keinen Impfstoff gibt, ist das Infektionsrisiko bei einer solchen besucherintensiven Veranstaltung nicht kalkulierbar.
Die Stadtwerke Warburg GmbH bedauert es außerordentlich, dass die traditionsreiche Warburger Oktoberwoche und in der Region sehr beliebte Festwoche in ihrer über 70-jährigen Geschichte erstmalig ausfallen muss. Es wird zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten jedoch keine Alternative gesehen.
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