Lesedauer:4MinutenTrotz weniger Fahrgästen und Verschärfungen des Lockdowns behält der NVV seinen Fahrplan bei und ist weiter für seine Kunden da! Infos und Fahrpläne finden sich auf www.nvv.de | (c) Pixabay – naeimasgary
Der Nordhessische VerkehrsVerbund (NVV) ist weiterhin für seine Kunden da und bringt sie auch in schweren Zeiten ans Ziel. Auch während des Corona-Lockdowns fahren Busse und Bahnen des NVV wie im Fahrplan veröffentlicht.
Trotz des verschärften Lockdowns und weiterhin geringer Nachfrage im öffentlichen Nahverkehr behält der NVV das Angebot bei Bus und Bahn wie im Fahrplan veröffentlicht bei. Sämtliche Busse und Bahnen sind in Nordhessen verlässlich und mit ausreichend Platz unterwegs. Fahrgäste in Nordhessen müssen daher nicht um ihre Mobilität im öffentlichen Nahverkehr in der Region bangen. Das gilt auch für alle Linien, die von der KVG verantwortet werden.
Was unternimmt der NVV für die Sicherheit seiner Kunden?
An jeder Haltestelle öffnen die Fahrer*innen automatisch alle Türen des Fahrzeugs.
Wenn es möglich ist, dann wird jedes Verkehrsmittelmehrmals täglich gereinigt.
Die Klimaanlagen der Fahrzeuge ziehen ständig frische Luft von außen ein, somit wird die Luft im Fahrzeug ständig erneuert.
Die Sitzplätze hinter den Fahrern können genutzt werden, dass die Fahrer*innen durch eine Plexiglasscheibe von den Fahrgästen getrennt sind.
Alle Kundenzentren und InfoPoints des NVV wurden so ausgestattet, dass man sich dort sicher beraten lassen kannst.
Was können die Kund*innen dazu beitragen, die Fahrt mit dem NVV sicherer zu machen?
Es wird darum gebeten, zu jeder Zeit, sowohl im Verkehrsmittel als auch an den Haltestellen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Als Mund-Nasen-Bedeckung zählt jede vollständige, an dem Gesicht anliegende Bedeckung. Diese muss nicht zertifiziert sein, jedoch muss sie geeignet sein Tröpfchenpartikel oder Aerosole, die durch Husten, Niesen oder Sprechen zustande kommen, zu verringern. Zu diesen Bedeckungen zählen laut Nordhessischem VerkehrsVerbund: sogenannte Alltagsmasken, Schals oder Tücher.
Falls die Maske mal vergessen worden sein sollte, ist es ausnahmsweise auch erlaubt, Pullover oder die Jacke über die Nase zu ziehen. Allerdings muss das Kleidungsstück während der ganzen Fahrt mit dem NVV auf Mund und Nase liegend gehalten werden. All diese Regelungen sind auch auf soziales.hessen.de nachzulesen.
Gesichtsvisiere sind keine Mund-Nasen-Bedeckung! Sie bedecken weder Mund noch Nase vollständig und liegen auch nicht an der Gesichtshaut an. Sie dürfen in den Verkehrsmitteln des NVV nur zur Ergänzung einer richtigen Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Ausgeschlossen von dieser Regel sind nur:
Kinder unter 6 Jahren.
Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
Personen, die aufgrund einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
Peronen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung von der Tragepflicht befreit sind, müssen ein Attest mitführen und auf Verlangen vorzeigen.
Das Attest muss folgende Anforderungen erfüllen:
Das Attest muss im Original mitgeführt werden.
Es muss einen Stempel der Praxis tragen und durch die Ärztin oder den Arzt unterschrieben sein.
Das Attest muss auf den Namen der befreiten Person ausgestellt sein.
Es muss daraus hervorgehen, dass die Person von der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit ist. Die Nennung einer Diagnose allein reicht nicht aus.
Ein Schwerbehindertenausweis reicht nicht aus! Ein Attest MUSS mitgeführt werden.
Bußgelder und Strafen
Personen die keine Mund-Nasen-Bedeckung beim Fahren mit dem NVV tragen und auch keine Befreiung von dieser Tragepflicht nachweisen kann, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Zudem wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,- Euro fällig.
Des Weiteren können durch Ordnungsbehörden Bußgelder verhängt werden. Bei Kontrollen durch die Verkehrsunternehmen oder beauftragte Dritte kann eine Vertragsstrafe verhängt werden.
Personen sind dazu angehalten, soviel Abstand wie möglich zu anderen Menschen, an den Haltestellen und auch während der Fahrt in Bus und Bahn zu halten.
Stoßzeiten vermeiden!
Platz für den Schüler- und Berufsverkehr hat Priorität. Falls möglich, sollten Kunden früher oder später los fahren, um Gedränge im Bus zu vermeiden.
An die Hygieneregeln halten!
Wenn man Husten oder Niesen musst, dann lege man sein Gesicht dabei in die Ellenbeuge. Regelmäßiges und gründliches Händewaschen sind angesagt und es wird empfohlen, die Hände vom Gesicht fernzuhalten.
Trotz weniger Fahrgästen und Verschärfungen des Lockdowns behält der NVV seinen Fahrplan bei und ist weiter für seine Kunden da! Infos und Fahrpläne finden sich auf www.nvv.de | (c) Pixabay – naeimasgary
Trotz Verschärfung des Lockdowns NVV-Angebot weiterhin ohne Einschränkungen – Bus und Bahn in Nordhessen verlässlich unterwegs
Zentrales Impfzentrum für Nordhessen gut mit ÖPNV erreichbar!
Am 19. Januar 2021 soll voraussichtlich das regionale Impfzentrum für Nordhessen mit Impfungen starten. Das Zentrum liegt am Auestadion in Kassel. Der NVV weist auf die gute Erreichbarkeit der Haltestelle aus der Region hin. Neben direkten Verbindungen mit der RegioTram oder mit folgenden Tram- und Buslinien:
RT5
Tramlinie 5 und 6
sowie den Buslinien: 10, 12, 13, 16, 25, 500
gibt es komfortable Verknüpfungen in die Stadt Kassel und eine Vielzahl von Angeboten über die beiden großen Bahnhöfe Wilhelmshöhe und Hauptbahnhof.
Sämtliche Hinweise zur Erreichbarkeit aller geplanten Impfzentren finden sich im Internet unter www.nvv.de/corona.
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