Unter dem Motto Kopf hoch Kassel! unterstützt die Stadt Kassel jetzt Betriebe, Unternehmen, Vereine und Einrichtungen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind. Mit dieser Corona-Soforthilfe können kleinere Betriebe und Solo-Selbstständige, die aus diesem Grund schließen mussten, bis zu 5.000 Euro erhalten.
„Wir wollen in dieser schwierigen Situation etwas zurückgeben an diejenigen, die in den vergangenen Jahren für den wirtschaftlichen Aufschwung und Wohlstand in unserer Stadt gesorgt haben“, erklärt Oberbürgermeister Christian Geselle das 18 Mio.-Euro-Soforthilfe-Paket in der Pressemitteilung der Stadt Kasse.
Damit, dass die Corona-Pandemie alle betrifft – „in unserem persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben“ und gerade „kleine und mittelständische Betriebe und Solo-Selbstständige, Kulturschaffende oder auch gemeinnützige Institutionen und Vereine“ um ihre Existenz fürchten, begründet Geselle diese in der Stadtgeschichte einmalige Maßnahme.
So soll das Wiederankurbelungsprogramm laufen:
Zinslose Stundung
Bis Ende 2020 wird die Stadt Kassel den Gewerbetreibenden, die durch das Coronavirus besonders betroffen sind, die Grundsteuer zinsfrei stunden. Dafür müssen die Betriebe einen Antrag beim Amt »Kämmerei und Steuern« stellen.
Sofortige Auszahlung von Zuschüssen und Zuwendungen
Die im Haushalt 2020 veranschlagten Zuschüsse und Zuwendungen sollen unbürokratisch und schnell ausgezahlt werden, sobald der Haushalt 2020 mit der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht in Kraft getreten ist. Dies veranlasst der Magistrat, damit Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Sport, Gesundheit und Soziales schnell unterstützt werden. Durch die jeweils zuständigen Fachämter der Stadtverwaltung erhält man weitere Informationen dazu.
Corona-Soforthilfe für gemeinnützige Institutionen
Über ein finanzielles Soforthilfeprogramm zahlt der Magistrat insgesamt bis zu drei Millionen Euro an gemeinnützige Institutionen und Vereine mit Sitz in der Stadt Kassel aus. Sie erhalten so eine einmalige Soforthilfe von jeweils maximal 5.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Außerdem wird die Unterstützung nicht mit den Hilfsprogrammen von Bund und Land verrechnet.
Soforthilfe bei Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs
Bei einer Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs wird den kleineren und mittelständischen Betriebe sowie Solo-Selbstständigen bis zu 5.000 Euro als Anschubfinanzierung ausgezahlt. Auch diese Corona-Soforthilfe wird nicht mit Mitteln von Bund und Land verrechnet.
Am 20. April wurde das Programm »Kopf hoch Kassel!« einstimmig vom Magistrat einstimmig beschlossen. In einer Sondersitzung am 29. April wird noch einmal darüber beraten und abschließend entschieden. Danach werden die Einrichtungen und Betriebe die Anträge stellen können.
» Hier geht es zur Website der Stadt Kassel