(Berlin) Friede, Freude, Tannenbaum? Das soll 2020 trotz allem möglich sein, finden Bund und Länder. Laut Oberhessischer Zeitung (Quelle) ist nun seitens der Bundesregierung und Landesregierungen ein umfangreiches Regelpaket verabschiedet worden, das ab 2. November 2020 in Kraft treten soll.
So sollen die neuen Regeln dem Lockdown vom Frühjahr sehr ähnlich sein, wie die Oberhessische Zeitung berichtet.
Die Corona-Regeln ab November 2020 im Überblick:
Kontakte
In der Öffentlichkeit sollen sich nur noch Angehörige aus zwei Haushalten treffen dürfen. Die Maximalzahl der Personen soll dabei auf 10 festgelegt sein.
Gastronomie
Wie zu befürchten stand, sollen Restaurants, Kneipen, Diskotheken, Bars und Clubs geschlossen werden. Erlaubt sei weiterhin, wie im Frühjahr, die Lieferung und Abholung für Zuhause. Auch Kantinen sollen geöffnet bleiben.
Freizeit
Freizeiteinrichtungen wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen sollen geschlossen werden.
Sport
Fitnessstudios, Schwimmbäder und Spaßbäder sollen geschlossen werden. Der Amateursport soll zum Erliegen kommen, Vereine sollen nicht mehr trainieren dürfen. Alleine Sport zu machen, also zum Beispiel alleine zu walken oder zu joggen, soll weiter erlaubt sein. Profisport wie beispielsweise die Bundesliga soll ohne Zuschauer stattfinden müssen.
Dienstleistungen
Was soll offen bleiben? Friseure, Physiotherapeuten (für medizinisch notwendige Behandlungen). Was soll schließen? Kosmetikstudios, Tattoostudios und Massagepraxen.
Supermärkte
Der Einzelhandel soll geöffnet bleiben. Es soll Vorschriften geben, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
Schulen, Kindergärten
Beide Institutionen sollen geöffnet bleiben.
Tourismus
Touristische Übernachtungsangebote im Inland sollen im November verboten sein. Lediglich zu notwendigen Zwecken wie Dienstreisen, die zwingend nötig seien, sollen sie erlaubt werden.
Weitere Informationen rund um das Thema Corona-Virus:
» Website des Bundesgesundheitsministeriums