Bund und Länder haben am 20. März 2022 neue Corona-Regeln beschlossen. Deshalb hier im Überblick: Aktuell geltenden Corona-Maßnahmen der Länder Hessen, NRW und Niedersachsen. Alle aufgeführten Regelungen sind der Homepage der Bundesregieung sowie der Seite der Tagesschau entnommen.
Die dringende Empfehlung seitens Bund und Ländern gilt dem Impfen. Trotz des (fast) bundesweiten Freedom Days gilt die dringende Empfehlung zur Schutzimpfung!
Diese Corona-Regeln gelten nun bundesweit!
Diese Corona-Regeln gelten in Hessen
Ab Sonntag, 20. März 2022, sollen in ganz Deutschland die Corona-Maßnahmen drastisch gelockert werden: Höchstens 3G-Regelungen, keine Kontaktbeschränkungen mehr und weniger Maskenpflicht.
Zudem können Clubs ohne Limit Besucher:innen empfangen und das Nachtleben kann wieder stark zunehmen. Des Weiteren müssen öffentliche Großveranstaltungen nicht mehr infektionsrechtlich angemeldet werden. Generell entfällt auch die Kontaktdatenerfassung. Letztlich entsteht sogar ein neuer Vorteil für Ungeimpfte, denn private Treffen sind wieder ohne Maximalanzahl möglich.
Seit dem 23. November 2022 verabschiedet sich die hessische Landesregierung außerdem von der strikten Isolationspflicht für positiv Getestete. Wer sich mit dem Corona-Virus infiziert, kann das Haus unter Einhaltung der Maskenpflicht verlassen. Diese Regelung gilt aber nur für die ersten 5 Tage nach der Infektion, danach kann neu getestet werden.
Diese Corona-Regeln gelten in Nordrhein-Westfalen
Das Land NRW entscheidet sich dafür, den geplanten Freedom Day größtenteils durchzuführen. Somit werden (fast) alle Kontaktbeschränkungen für alle Personen entfallen. Keine Datenerfassung mehr, grenzenlose Kapazität bei Events und beliebig große Treffen in Privaträumen.
Trotzdem wird die Maskenpflicht wahrscheinlich im medizinischen Bereich bestehen bleiben. Das bedeutet, dass in Pflegeeinrichtungen, Praxen und Apotheken weiterhin eine Maske getragen werden muss.
Diese Corona-Regeln gelten in Niedersachsen
Auch in Niedersachen wird der angekündigte Freedom Day nicht umgesetzt werden. Stattdessen wartet auf die Bürger:innen eine neue Schutzverordnung, die ab dem 19. März 2022 gilt. Bekannt ist bislang, dass die derzeitigen Corona-Maßnahmen bis zum 2. April 2022 bestehen bleiben sollen.
Somit gilt weiterhin die Maskenpflicht und die 2G+-Regelung im öffentlichen Leben. Aufatmen können die Bürger:innen aber trotzdem hinsichtlich zweier Bereiche.
Einerseits sind Großveranstaltungen wieder ohne Einschränkungen der Gäste-Anzahl möglich. Andererseits werden Ungeimpfte sich wieder ohne Bedenken mit beliebig vielen Personen in Privaträumen treffen dürfen.
Quellen zum Artikel:
- Bestimmungen nach Bundesländern
- Website Tagesschau
- Live-Ticker Frankfurter Rundschau