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Kollegah (Pressefoto)
Kollegah (Pressefoto von 2015)

Die Stadtverordneten der Stadt Rüsselsheim am Main haben entschieden, die umstrittene Rap-Night des Hessentags, die für den 14. Juni 2017 geplant war, nicht mehr durchzuführen. Die Stadtverwaltung hat daher umgehend mit der Rückabwicklung des Konzerts begonnen und alle weiteren Werbemaßnahmen gestoppt. Die gute Nachricht für Käuferinnen und Käufer von Tickets der abgesagten Rap-Night: Sie erhalten den kompletten Kaufpreis zurück, einschließlich der Vorverkaufs- und sonstiger Gebühren.

Grundsätzlich gilt bei der Rückgabe der Konzertkarten: Die Rückabwicklung erfolgt stets über den Weg, wie die Käuferinnen und Käufer an das Ticket gekommen sind. Wer Karten online gekauft hat, hat bereits oder wird im Laufe des Tags eine E-Mail vom städtischen Ticket-Dienstleister ADticket erhalten.

Darin informiert ADticket die Kunden über die Absage des Konzerts und die bereits eingeleitete Rücküberweisung. Wer dagegen die Tickets über die städtischen Vorverkaufsstellen Hessentagsbüro, Stadtbüro Dicker Busch oder Servicecenter Kultur123 bezog, muss für die Rückgabe der Konzertkarten auch genau wieder die Vorverkaufsstelle aufsuchen, wo er den Kauf getätigt hat.

Gleiches gilt für weitere Vorverkaufsstellen von Dritten, die mit ADticket zusammen arbeiten: Auch hier kann das Ticket nur in dem Kartenshop zurückgegeben werden, in dem es gekauft wurde. Weitere Informationen finden sich unter

» [ Website des Hessentages 2017 ]

» Text: Pressestelle Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main 

Von Frank Booth

Freier Autor

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