Gegenstand des Auftrags ist die Schaltung von Werbung auf Wildwechsel.de. Größe, Dauer, Preis und Umfang ergeben sich aus dem Auftrag. Diese Bedingungen gelten für alle Werbeschaltungen im Wildwechsel.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien weder gegen geltendes Recht verstoßen, noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen.
Der Wildwechsel behält sich vor, Werbeaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen, wenn der Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung der Werbung für den Wildwechsel unzumutbar ist.
Der Auftraggeber wird alle notwendigen Informationen und Vorlagen fristgerecht zum ihm genannten Termin übermitteln.
Der Wildwechsel ist berechtigt, die Vergütung im Voraus zu berechnen und die Schaltung der Anzeige von der Zahlung abhängig zu machen. Sollte der Wildwechsel von der Vorkasse absehen oder dies zeitlich/technisch nicht möglich sein, so ist die Rechnung spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
Sollten Anzeigen aufgrund vom Auftraggeber zu verantwortender Rechtsverstöße, nicht rechtzeitiger Bereitstellung oder nicht fristgerechter Zahlung nicht geschaltet werden können, so bleibt der Vergütungsanspruch des Wildwechsels in voller Höhe bestehen.
Soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, gilt Warburg als Gerichtsstand vereinbart.